(Nach § 6 des Teledienstegesetzes (TDG) gilt die Impressumspflicht für alle Anbieter geschäftsmäßiger Teledienste. Gemäß § 10 Abs. 1 des Mediendienstestaatsvertrages (MDStV) besteht die Impressumspflicht auch bei Mediendiensten. Nach dem TDG gilt die Impressumspflicht nur für geschäftsmäßige Teledienste. Der Betreiber einer privaten Homepage ist somit nicht verpflichtet, seine Website mit einem Impressum zu versehen.)

 

 



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